Theres-Neumann-Museum

Informations- und Begegnungszentrum Schafferhof

Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Markt Konnersreuth ist bemüht, die unten genannte Website im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.theres-neumann-museum.de/.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit der BayEGovV in Verbindung mit der BITV teilweise vereinbar. Die nicht barrierefreien Inhalte sind nachstehend aufgelistet.

Nicht barrierefreie Inhalte


Die nachstehenden Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • Benutzerdefinierte Einstellungen der Schriftgröße und -farbe werden nicht berücksichtigt. 
  • In der mobilen Ansicht ist die Hauptnavigation für Screenreader-Nutzende nicht logisch aufgebaut.
  • Die eingebundene Karte von Google Maps ist nicht barrierefrei.
  • Bilder und Grafiken haben keine Alternativtexte.
  • Listen und/oder Tabellen sind nicht korrekt ausgezeichnet und damit für Screenreadernutzende nicht zugänglich.
  • Linktexte vermitteln nicht ausreichend Ziel und Zweck.
  • Die eingebundenen Seiten: Sehenswürdigkeiten, Online-Gastgeberportal, Gaststätten und weitere Unterkünfte, Veranstaltungskalender, Touren und Einkaufen sind nicht barrierefrei.
  • Der virtuelle Rundgang ist nicht barrierefrei.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde erstellt am 11.02.2022.

Diese Erklärung wurde zuletzt überprüft am 23.08.2023.

Methodik der Prüfung: Selbstbewertung

 

Barriere melden: Rückmeldung zur Barrierefreiheit und Kontakt


Sind Ihnen Mängel beim Zugang zu Inhalten auf dieser Website aufgefallen?
Dann können Sie sich gerne bei uns melden:
E-Mail: poststelle@konnersreuth.de

Auf dem Postweg erreichen Sie uns unter:
Marktgemeinde Konnersreuth
Hauptstraße 17
95692 Konnersreuth

Durchsetzungsverfahren


Wenn Sie innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten haben, können Sie bei der Durchsetzungsstelle, dem Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV), einen Antrag stellen, dass die Anforderungen an die Barrierefreiheit geprüft werden.
Antrag online stellen


Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Homepage: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html